Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) der KOKINETICS GmbH
1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen iSd § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten auch für alle künftigen Bestellungen. Etwaige entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers gelangen nicht zur Geltung; ihnen wird schon jetzt widersprochen. Sie erlangen auch in künftigen Bestellungen keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn KOKINETICS nicht in jedem Einzelfall nochmals widersprechen sollte. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von KOKINETICS ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2 Die Angebote von KOKINETICS sind freibleibend. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. KOKINETICS ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei (2) Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware (insbesondere auch „Kaufsache“ genannt) anzunehmen.
2. Umfang der Leistungspflicht
2.1 Für den Umfang der Leistung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch KOKINETICS maßgebend.
2.2 Im Interesse des technischen Fortschrittes behält sich KOKINETICS Konstruktions- und Formänderungen bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Bestellers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen sowie ähnliche Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd und nicht verbindlich, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet worden sind. Handelsübliche Abweichungen, insbesondere im Hinblick auf Maß, Struktur, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten.
3. Gefahrübergang
Die Belieferung erfolgt EXW gemäß den ICC Incoterms ® 2010.
4. Lieferzeit, Verzug
4.1 Der Beginn der von KOKINETICS angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus und ist stets unverbindlich.
4.2 Die Lieferzeit ist durch KOKINETICS gewahrt, wenn innerhalb der Lieferzeit Versandauftrag erteilt oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so steht KOKINETICS das Recht zu, die fertig gestellte Ware nach spätestens sechs (6) Monaten zu liefern und zu berechnen, auch wenn ein Abruf vom Besteller noch nicht erfolgt sein sollte.
4.4 KOKINETICS kann Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die mit den in Ziffer 5.3 genannten Fristen jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so kann KOKINETICS die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.
4.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt KOKINETICS das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt wird.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Kündigungsrecht
5.1 Die Preise gelten für den Versand EXW gemäß den ICC Incoterms ® 2010, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich der Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll, Grenzabfertigung und Sicherungen.
5.2 KOKINETICS behält uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier (4) Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Des Weiteren behält sich KOKINETICS Verschiebungen der einzelnen Kostenbestandteile innerhalb des Gesamtpreises vor.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von zwei (2) Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Zahlungen betrachtet KOKINETICS als rechtzeitig eingegangen, wenn der Forderungsbetrag am Tag der Fälligkeit auf unseren Bankkonten valutarisch zur Verfügung steht.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist KOKINETICS berechtigt, Verzugszinsen mit acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.6 Bei wiederholtem Vorliegen von Zahlungsverzug behält sich KOKINETICS das Recht vor, die Zahlungsweise auf Vorkasse umzustellen.
5.7 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, Wechsel darüber hinaus nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Ausstellers. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf einem unserer Konten als bewirkt.
5.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KOKINETICS anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.9 KOKINETICS behält sich ein Sonderkündigungsrecht in folgenden Fällen:
1. Antrag des Bestellers auf Insolvenz
2. Schriftlich vorgelegte Belege für mangelnde Kreditwürdigkeit des Bestellers
3. Besteller schließt operatives Geschäft oder droht damit
4. Durch Besteller verursachter, signifikanter Verzug des Belieferungstermins
5. Für Dauerschuldverhältnisse nach deutschem Recht wird das Kündigungsrecht durch ein Sonderkündigungsrecht ersetzt.
6. Werkzeuge
6.1 Die zur Ausführung des Auftrages verwendeten Werkzeuge, für die wir berechtigt sind, einen Werkzeugkostenanteil zu berechnen, bleiben auch im Falle der Berechnung und Zahlung des Werkzeugkostenanteils uneingeschränktes und in jeder Hinsicht frei verfügbares Eigentum von KOKINETICS. Im Falle der Berechnung und Bezahlung eines Werkzeugkostenanteiles werden wir das Werkzeug jedoch nicht oder nur mit Genehmigung des Bestellers für Belieferungen an Dritte verwenden. Nach Ablauf von zwei (2) Jahren ab der letzten Lieferung an den Besteller erlischt in jedem Falle jegliche Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der Werkzeuge für KOKINETICS.
6.2 KOKINETICS verpflichtet sich, die notwendigen Werkzeugerneuerungsmaßnahmen (Verschleißteile) bis zu der vereinbarten, maximalen Ausbringungsmenge kostenfrei für den Besteller zu übernehmen. Nach Erreichung dieser Ausbringungsmenge wird der Besteller über die notwendigen Ersatzmaßnahmen, die infolge normaler Gebrauchsnutzung erforderlich werden, von uns unterrichtet. Die anfallenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.
6.3 Für beigestellte Teile und Werkzeuge, die der Konstruktion bzw. Erzeugung des Bestellers entspringen, oder bei uns durch den Besteller vorgeschriebener Ausführung übernimmt der Besteller jede Haftung gegenüber Ansprüchen Dritter bei Verletzung von Schutzrechten und stellt KOKINETICS von Ansprüchen Dritter hieraus einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung frei.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwei (2) Jahren nach erfolgter Lieferung der Sache. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
7.3 Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern (zusammen auch „Nacherfüllung“). Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffs Ansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Der Besteller stimmt mit KOKINETICS darüber ein, dass die in Ziffer 7.2 aufgeführte Gewährleistungsfrist während der Nacherfüllung gehemmt ist und nach deren Abschluss nicht erneut von neuem zu laufen beginnt.
7.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, und Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.6 Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs Anspruches des Bestellers gegen KOKINETICS gilt ferner Ziffer 7.5 entsprechend.
7.7 KOKINETICS behält sich den Ausschluss der Leistung gemäß den Gründen nach §BGB 377 vor.
7.8 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden sind auf 10 Prozent der geschuldeten Einzellieferung limitiert.
7.9 Insofern die Ausschlussbedingungen im Verantwortungsbereich des Bestellers begründet sind, lehnt KOKINETICS jegliche Schadenersatzforderungen ab.
8. Schutzrechte
8.1 Wir haften für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen („Schutzrechte“) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht ist.
8.2 Wir stellen den Besteller und seine Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Bestellers hergestellt haben und nicht wissen oder im Zusammenhang mit den von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen müssen, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.
8.3 Soweit wir nach Ziffer 8.2 Satz 2 nicht haften, stellt uns der Besteller von allen Ansprüchen Dritter frei.
8.4 Der Besteller und wir verpflichten uns gegenseitig, sich unverzüglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten und sich Gelegenheit zu geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken.
8.6 Wir werden auf Anfrage des Bestellers die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und von lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechts-anmeldungen an dem Liefergegenstand mitteilen.
8.7 Wir sind und bleiben Inhaber der von uns vor Beginn eines Entwicklungsvorhabens gemachten Erfindungen, der darauf angemeldeten oder erteilten Schutzrechte sowie der bestehenden Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte und Know-how („Altschutzrechte“).
8.8 Wir werden den Besteller vor Verwendung auf das Bestehen von Altschutzrechten hinweisen und die Altschutzrechte unverzüglich offen legen, soweit sie im voraussichtlichen Entwicklungsergebnis Verwendung finden sollen.
8.9 Soweit Altschutzrechte für die Verwertung des Entwicklungsergebnisses eines Entwicklungsvorhabens erforderlich sind, erhalten der Besteller und seine Abnehmer hieran ein örtlich unbegrenztes, unbefristetes, kostenloses, nicht ausschließliches, unwiderrufliches und unübertragbares Nutzungsrecht.
9. Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
9.1 Erhalten wir trotz ordnungsgemäßer Eindeckung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistung unserer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir den Besteller rechtzeitig schriftlich hierüber informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung der Vertragsprodukte um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils von der Bestellung ganz oder teilweise zurücktreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaftherbeigeführt worden sind.
9.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 9.1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Besteller berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, wegen des noch nicht erfüllten Teils von der Bestellung zurückzutreten, wenn dem Besteller ein weiteres Festhalten an der Bestellung objektiv nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 KOKINETICS haftet aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung des Bestellers nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung sowie die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Sofern uns nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegt, haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10.1 vorgesehen, ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
10.2 Im Falle unserer Haftung nach Ziffer 10.1 ist unsere Haftung bei Sachschäden, mittelbaren Schäden und sonstigen Vermögensgegenständen der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag iHv Euro einer (1) Million.
Die vorstehende Haftungshöchstsummenbegrenzung greift nicht, sofern unsere Versicherungen den Schaden abdecken und der Schaden von der Versicherung auch tatsächlich gezahlt wird oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
11.1 KOKINETICS behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KOKINETICS berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich vorher schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
11.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
11.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller KOKINETICS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
11.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab an KOKINETICS, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Diese Abtretung nimmt KOKINETICS hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. KOKINETICS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
11.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets im Namen und Auftrag von KOKINETICS. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
11.6 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
11.7 KOKINETICS verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% (20/100) übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt KOKINETICS.
11.8 Der Eigentumsvorbehalt und die KOKINETICS sonst zustehenden Sicherungsrechte gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
12.1 KOKINETICS ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
12.2 Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand ist jeweils für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ausschließlich Frankfurt am Main. KOKINETICS ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen KOKINETICS und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.
12.4 Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine wirksame Klausel als vereinbart, die der tatsächlich vereinbarten Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Lücke.
Stand: 03. Mai 2017